Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnung
Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnung
Der Jahresabschluss ist mehr als eine Pflicht gegenüber Finanzamt und Bank – er ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens in Zahlen. Wir erstellen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, nutzen dabei Ihre Wahlrechte gezielt und besprechen das Ergebnis mit Ihnen, bevor es jemand anderes liest.
Der Jahresabschluss ist mehr als eine Pflicht gegenüber Finanzamt und Bank – er ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens in Zahlen. Wir erstellen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, nutzen dabei Ihre Wahlrechte gezielt und besprechen das Ergebnis mit Ihnen, bevor es jemand anderes liest.


Jahresabschluss vom Steuerberater in Karlsruhe
Beim Jahresabschluss laufen alle Fäden zusammen: die laufende Buchhaltung, Bewertungsfragen, steuerliche Wahlrechte. Wie Sie diese Spielräume nutzen, beeinflusst Ihre Steuerbelastung ebenso wie Ihr Rating bei der Bank – und beides zieht oft in verschiedene Richtungen. Wir erstellen Ihren Abschluss deshalb nicht schematisch, sondern abgestimmt auf Ihre Ziele: Steuern senken, Bonität stärken oder beides in Balance halten.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Für bilanzierungspflichtige Unternehmen – Kapitalgesellschaften, eingetragene Kaufleute, Personengesellschaften – erstellen wir den Jahresabschluss nach HGB inklusive Anhang, soweit erforderlich. Dazu gehören die Ableitung der Steuerbilanz, die Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung sowie die Offenlegung bzw. Hinterlegung im Unternehmensregister, deren Fristen wir für Sie überwachen.
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung. Wir erstellen die EÜR samt Anlage EÜR, prüfen, ob Ihnen die vereinfachte Gewinnermittlung überhaupt noch nützt oder ob der Wechsel zur Bilanzierung Vorteile bringt – und behalten die Schwellenwerte im Blick, ab denen die Buchführungspflicht ohnehin greift.
Abschlussgespräch statt Zahlenfriedhof
Jeder Abschluss endet bei uns mit einem Gespräch: Was sagen die Zahlen über Ihr Geschäftsjahr, wo stehen Sie im Vergleich zum Vorjahr, was folgt daraus für das laufende Jahr? So wird aus der Pflichtübung eine Standortbestimmung – und aus Auffälligkeiten eine Handlungsempfehlung, bevor sie zum Problem werden.
Bankenfähig und adressatengerecht
Banken, Investoren und Geschäftspartner lesen Abschlüsse anders als das Finanzamt. Auf Wunsch bereiten wir Ihren Jahresabschluss adressatengerecht auf – mit Erläuterungsbericht und den Kennzahlen, die Ihr Kreditgespräch tragen.
Die beste Grundlage für einen reibungslosen Abschluss ist eine saubere laufende Buchhaltung – idealerweise aus einer Hand. Sie möchten Ihren Jahresabschluss oder Ihre EÜR erstellen lassen? Fordern Sie einen Rückruf an oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch in unserer Kanzlei in Karlsruhe.
Jahresabschluss vom Steuerberater in Karlsruhe
Beim Jahresabschluss laufen alle Fäden zusammen: die laufende Buchhaltung, Bewertungsfragen, steuerliche Wahlrechte. Wie Sie diese Spielräume nutzen, beeinflusst Ihre Steuerbelastung ebenso wie Ihr Rating bei der Bank – und beides zieht oft in verschiedene Richtungen. Wir erstellen Ihren Abschluss deshalb nicht schematisch, sondern abgestimmt auf Ihre Ziele: Steuern senken, Bonität stärken oder beides in Balance halten.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Für bilanzierungspflichtige Unternehmen – Kapitalgesellschaften, eingetragene Kaufleute, Personengesellschaften – erstellen wir den Jahresabschluss nach HGB inklusive Anhang, soweit erforderlich. Dazu gehören die Ableitung der Steuerbilanz, die Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung sowie die Offenlegung bzw. Hinterlegung im Unternehmensregister, deren Fristen wir für Sie überwachen.
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung. Wir erstellen die EÜR samt Anlage EÜR, prüfen, ob Ihnen die vereinfachte Gewinnermittlung überhaupt noch nützt oder ob der Wechsel zur Bilanzierung Vorteile bringt – und behalten die Schwellenwerte im Blick, ab denen die Buchführungspflicht ohnehin greift.
Abschlussgespräch statt Zahlenfriedhof
Jeder Abschluss endet bei uns mit einem Gespräch: Was sagen die Zahlen über Ihr Geschäftsjahr, wo stehen Sie im Vergleich zum Vorjahr, was folgt daraus für das laufende Jahr? So wird aus der Pflichtübung eine Standortbestimmung – und aus Auffälligkeiten eine Handlungsempfehlung, bevor sie zum Problem werden.
Bankenfähig und adressatengerecht
Banken, Investoren und Geschäftspartner lesen Abschlüsse anders als das Finanzamt. Auf Wunsch bereiten wir Ihren Jahresabschluss adressatengerecht auf – mit Erläuterungsbericht und den Kennzahlen, die Ihr Kreditgespräch tragen.
Die beste Grundlage für einen reibungslosen Abschluss ist eine saubere laufende Buchhaltung – idealerweise aus einer Hand. Sie möchten Ihren Jahresabschluss oder Ihre EÜR erstellen lassen? Fordern Sie einen Rückruf an oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch in unserer Kanzlei in Karlsruhe.