Schenkung, Erbe & Testamentsvollstreckung
Schenkung, Erbe & Testamentsvollstreckung
Ein Erbfall oder eine Schenkung bringt Fristen, Bewertungsfragen und Formulare mit sich – oft in einer ohnehin belastenden Situation. Wir übernehmen das für Sie: von der Anzeige beim Finanzamt über die Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung bis zur Prüfung des Bescheids. Auf Wunsch begleiten wir Nachlässe auch als Testamentsvollstrecker.
Ein Erbfall oder eine Schenkung bringt Fristen, Bewertungsfragen und Formulare mit sich – oft in einer ohnehin belastenden Situation. Wir übernehmen das für Sie: von der Anzeige beim Finanzamt über die Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung bis zur Prüfung des Bescheids. Auf Wunsch begleiten wir Nachlässe auch als Testamentsvollstrecker.


Erbschaft- und Schenkungsteuer in Karlsruhe – fristsicher abgewickelt
Wer erbt oder beschenkt wird, muss dies dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen – viele erfahren davon erst, wenn die Frist bereits läuft. Wir übernehmen die Anzeige, klären, ob überhaupt eine Steuererklärung nötig ist, und erstellen sie, wenn das Finanzamt sie anfordert. Dabei sorgen wir dafür, dass Freibeträge, Steuerklassen und Bewertungsspielräume vollständig genutzt werden.
Erbschaftsteuererklärung
Im Erbfall ermitteln wir den steuerlichen Wert des Nachlasses – einschließlich Immobilien, Betriebsvermögen und Kapitalanlagen –, setzen Nachlassverbindlichkeiten und Kosten an und erstellen die Erklärung für alle Erben. Gerade bei Immobilien lohnt der genaue Blick: Die pauschale Bewertung des Finanzamts fällt häufig höher aus als der tatsächliche Wert. Wir prüfen, ob ein Verkehrswertnachweis die Steuer senkt.
Schenkungsteuererklärung und Anzeigepflichten
Auch Schenkungen zu Lebzeiten sind anzeigepflichtig. Wir erstellen die Schenkungsteuererklärung, behalten frühere Zuwendungen der letzten zehn Jahre im Blick – denn sie werden zusammengerechnet – und dokumentieren die Freibetragsnutzung sauber für spätere Übertragungen.
Bescheidprüfung und Einspruch
Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide enthalten überdurchschnittlich oft angreifbare Wertansätze. Wir prüfen jeden Bescheid, legen bei Bedarf Einspruch ein und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt – mit klarer Einschätzung der Erfolgsaussichten, bevor Kosten entstehen.
Testamentsvollstreckung
Als Testamentsvollstrecker setzen wir den letzten Willen des Erblassers um: Wir sichern und verwalten den Nachlass, erfüllen Vermächtnisse, erstellen das Nachlassverzeichnis und sorgen für die geordnete Auseinandersetzung unter den Erben. Für Erblasser bedeutet das Gewissheit, dass neutral und fachkundig vollstreckt wird – für Erbengemeinschaften weniger Konfliktpotenzial.
Vorausschauend übertragen statt später korrigieren
Am günstigsten ist die Übertragung, die geplant wurde: Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen, Betriebsvermögen kann begünstigt übergehen. Wie wir Vermögensübergaben strukturieren, lesen Sie auf unserer Seite zur steuerlichen Gestaltung.
Sie haben geerbt, eine Schenkung erhalten oder möchten Ihren Nachlass regeln? Melden Sie sich frühzeitig – gerade die Drei-Monats-Frist der Anzeige ist schnell verstrichen. Fordern Sie einen Rückruf an oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch.
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Karlsruhe – fristsicher abgewickelt
Wer erbt oder beschenkt wird, muss dies dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen – viele erfahren davon erst, wenn die Frist bereits läuft. Wir übernehmen die Anzeige, klären, ob überhaupt eine Steuererklärung nötig ist, und erstellen sie, wenn das Finanzamt sie anfordert. Dabei sorgen wir dafür, dass Freibeträge, Steuerklassen und Bewertungsspielräume vollständig genutzt werden.
Erbschaftsteuererklärung
Im Erbfall ermitteln wir den steuerlichen Wert des Nachlasses – einschließlich Immobilien, Betriebsvermögen und Kapitalanlagen –, setzen Nachlassverbindlichkeiten und Kosten an und erstellen die Erklärung für alle Erben. Gerade bei Immobilien lohnt der genaue Blick: Die pauschale Bewertung des Finanzamts fällt häufig höher aus als der tatsächliche Wert. Wir prüfen, ob ein Verkehrswertnachweis die Steuer senkt.
Schenkungsteuererklärung und Anzeigepflichten
Auch Schenkungen zu Lebzeiten sind anzeigepflichtig. Wir erstellen die Schenkungsteuererklärung, behalten frühere Zuwendungen der letzten zehn Jahre im Blick – denn sie werden zusammengerechnet – und dokumentieren die Freibetragsnutzung sauber für spätere Übertragungen.
Bescheidprüfung und Einspruch
Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide enthalten überdurchschnittlich oft angreifbare Wertansätze. Wir prüfen jeden Bescheid, legen bei Bedarf Einspruch ein und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt – mit klarer Einschätzung der Erfolgsaussichten, bevor Kosten entstehen.
Testamentsvollstreckung
Als Testamentsvollstrecker setzen wir den letzten Willen des Erblassers um: Wir sichern und verwalten den Nachlass, erfüllen Vermächtnisse, erstellen das Nachlassverzeichnis und sorgen für die geordnete Auseinandersetzung unter den Erben. Für Erblasser bedeutet das Gewissheit, dass neutral und fachkundig vollstreckt wird – für Erbengemeinschaften weniger Konfliktpotenzial.
Vorausschauend übertragen statt später korrigieren
Am günstigsten ist die Übertragung, die geplant wurde: Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen, Betriebsvermögen kann begünstigt übergehen. Wie wir Vermögensübergaben strukturieren, lesen Sie auf unserer Seite zur steuerlichen Gestaltung.
Sie haben geerbt, eine Schenkung erhalten oder möchten Ihren Nachlass regeln? Melden Sie sich frühzeitig – gerade die Drei-Monats-Frist der Anzeige ist schnell verstrichen. Fordern Sie einen Rückruf an oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch.